Rechtsanwalt & Insolvenzverwalter - Alexander Bergfeld
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Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter
Alexander Bergfeld

Herzlich willkommen auf meiner Internet-Seite. Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen, gerichtlich oder außergerichtlich oder einfach eine vorsorgende Beratung wünschen, werde ich gerne für Sie tätig. Seit 2022 bin ich nun berechtigt zu meinem bisherigen Titel, des Fachanwaltes für Insolvenzrecht, zusätzliches noch den Titel des Fachanwaltes für Sanierungsrecht zu tragen.

Als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bin ich seit nunmehr 25 Jahren in Nürnberg ansässig, vertrete Sie aber auch überregional.

 

Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Beratung im Bereich des Erbrechts. Hier gilt es, rechtzeitig Vorsorge (z.B. Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht oder Bestattungsverfügung) und Regelungen für den Erbfall zu treffen (z.B. Erbfolge, Erbschein, Pflichtteil und Steuern).

 

Einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Beratung im Gesellschaftsrecht (Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Begleitung bei Unternehmenskäufen) sowie Sanierungsberatung und die Beratung von Unternehmen und Geschäftsführern in der Krise. Seit 2022 bin ich berechtigt, den Titel eines Fachanwaltes für Insolvenz- und Sanierungsrecht zu führen.

 

Die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt ist eine gute Kommunikation und ein enges Vertrauensverhältnis. Vertrauen setzt Information voraus.

Wir sind zertifiziert

Zur Sicherung meiner hohen Qualitätsansprüche habe ich meine Kanzlei nach ISO 9001 : 2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifizieren lassen. Das von mir eingesetzte Gläubigerinformationssystem GIS 4.0 erfüllt darüber hinaus die Voraussetzungen des § 5 V InsO, insbesondere die Änderungen durch das SanInsFoG.

Ich lade Sie daher herzlich ein, hier mehr über meine Kanzlei und mich zu erfahren.

Meine Schwerpunkte

Erbrecht

Gerne bin ich bereit, Sie in der schwierigen Materie des Erbrechts zu unterstützen und Ihnen den notwendigen Rat sowohl bei der Vorsorge (Testamentsgestaltung, Erbvertrag, Patientenverfügung) als auch nach dem Erbfall (Erbrechte, Erbengemeinschaft, Ausschlagung, Pflichtteilsrecht und Erbschaftsteuer) zu erteilen.

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Sanierungsberatung

Im Falle einer sich abzeichnenden Insolvenz bin ich gerne bereit, Sie bei der Entwicklung einer richtigen Strategie zu unterstützen.

Dies gilt sowohl für die Vertretung gegenüber Gläubigern zum Zwecke einer außergerichtlichen Sanierung, als auch für die Begleitung Ihres Unternehmens im Rahmen einer Eigenverwaltung.

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