Vorsorge - Rechtsanwalt Alexander Bergfeld - Erbrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht
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Die gesetzliche Erbfolge tritt immer ein, wenn keine andere Regelung, z. B. Testament oder Erbvertrag, getroffen wurde. Diese Erbfolge, die das Gesetz regelt, führt häufig zu unbefriedigenden Ergebnissen.

Bestattungsverfügung

Erbvertrag

Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

Testament

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