Die gesetzliche Erbfolge tritt immer ein, wenn keine andere Regelung, z. B. Testament oder Erbvertrag, getroffen wurde. Diese Erbfolge, die das Gesetz regelt, führt häufig zu unbefriedigenden Ergebnissen.
Bestattungsverfügung
Erbvertrag
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Testament
Rechtsanwalt Alexander Bergfeld
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