Patientenverfügung - Rechtsanwalt Alexander Bergfeld - Erbrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht
21272
page-template-default,page,page-id-21272,page-child,parent-pageid-21262,ajax_fade,page_not_loaded,,select-theme-ver-4.1,wpb-js-composer js-comp-ver-6.0.3,vc_responsive

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären kann. Sie betrifft alle Arten medizinischer Behandlungsformen, meist geht darum, ob bzw. welche lebensverlängernden Maßnahmen von den Ärzten unter welchen Bedingungen vorgenommen werden. Die Patientenverfügung ist in § 1901 a BGB geregelt.

 

Die Patientenverfügung muss sehr detailliert und konkret abgefasst sein.

 

Ich unterstütze Sie bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung. Wichtig ist, dass Sie sich selbst im Klaren darüber sind, welche Behandlungsformen Sie wollen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr gefragt werden können; z.B. künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Schmerzlinderung etc. Hierbei ist oft auch ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt hilfreich.

Rechtsanwalt
Alexander Bergfeld

Ihr Experte für Erbrecht

 

Sie haben Fragen oder wünschen eine Erstberatung?
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Telefon: +49 (911) 590594 00
E-Mail: info@ra-bergfeld.de