Insolvenzverwaltung - Rechtsanwalt Alexander Bergfeld - Erbrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht
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Beratung und Sanierung im Insolvenzverfahren

Seit 2001 führe ich den Titel des Fachanwaltes für Insolvenzrecht. Seit 2022 zusätzlich den Titel des Fachanwaltes für Sanierungsrecht.

 

Im Falle einer sich abzeichnenden Insolvenz bin ich gerne bereit, Sie bei der Entwicklung einer richtigen Strategie zu unterstützen.

 

Dies gilt sowohl für die Vertretung gegenüber Gläubigern zum Zwecke einer außergerichtlichen Sanierung, als auch für die Begleitung Ihres Unternehmens im Rahmen einer Eigenverwaltung.

 

Mit einem erfolgreichen Antrag auf Eigenverwaltung kann einem Kontorollverlust in der Insolvenz bestmöglich entgegengewirkt werden. Voraussetzung für die Eigenverwaltung ist eine rechtzeitige genaue Analyse der Krisenursachen und des Erarbeitens eines Sanierungskonzepts.

 

Als Insolvenzverwalter mit einer 25jährigen in weit über tausend Verfahren gesammelten Berufserfahrung verfüge ich über die erforderliche Expertise, Sie bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgreich zu unterstützen.

 

Neben der Entschuldung und dem Erhalt des Unternehmens durch einen Insolvenzplan kann ich Sie auch zu sonstigen sich im Zuge einer drohenden Insolvenz abzeichnenden rechtlichen Problemen unterstützen.

 

Zu nennen sind insbesondere die Ermittlung und Regulierung möglicher Haftungsrisiken des Geschäftsführers, die Entschuldung und der Erhalt eines Unternehmens durch einen Insolvenzplan und der Erwerb von Vermögensgegenständen aus dem Unternehmen im Rahmen eines asset deals. Selbstverständlich kann ich Sie auch bei der Vorbereitung eines Regelinsolvenzverfahrens unterstützen.

 

Meine Beratung hilft Ihnen, möglichen Haftungsrisiken vorzubeugen.

Rechtsanwalt
Alexander Bergfeld

Ihr Experte für Erbrecht

 

Sie haben Fragen oder wünschen eine Erstberatung?
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Telefon: +49 (911) 590594 00
E-Mail: info@ra-bergfeld.de